Der Angehörigenbonus – neu ab 1.7.2023

Liebe CF-Interessierte!
Wir möchten Euch auf den Angehörigenbonus aufmerksam machen.
Dieser gebührt grundsätzlich für Personen, die einen nahen Angehörigen seit mind. einem Jahr in häuslicher Umgebung pflegen, der einen Anspruch auf zumindest Pflegestufe 4 hat.
Sofern eine Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder behinderten Kindes besteht, erfolgt die Auszahlung von Amts wegen. D.h. der Pensionsversicherungsträger veranlasst die Auszahlung.
Sofern KEINE Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung besteht, alle anderen Voraussetzungen jedoch zutreffen und das monatliche Netto-Jahres-Durchschnittseinkommen EUR 1.500,– nicht übersteigt, besteht ebenfalls Anspruch. Allerdings ist dann ein Antrag zu stellen (an den zuständigen PV-Träger PVA, SVS oder BVAEB)
Der Angehörigenbonus beträgt EUR 125,–/Monat.
Sollte es dazu Fragen geben, steht unser Sozialrechtsexperte, Dr. Thomas Neumann, gerne zur Verfügung – schreibt uns einfach ein Mail!
Alles Liebe,
Eure CF-Selbsthilfe

Veröffentlicht in Soziales.

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