Seit 1.4.2022 stehen allen Bürger*innen je 5 PCR- und 5 Antigentests für private Zwecke zur Verfügung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass, wenn Ihr Arbeitgeber in begründeten Fällen einen 3G-Nachweis in seinem Betrieb vorsieht, er diese zusätzlichen Tests bezahlen muss. Es gibt kein Durchgriffsrecht auf Ihre privaten Tests!
Übrigens: auch die Testzeit samt Hin- und Rückweg gilt als Arbeitszeit, wobei Sie natürlich nach Möglichkeit die Tests im Zuge der An- und Abreise zum Arbeitsort einplanen sollten.