Erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) gebührt Kindern, deren Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt. Für den Nachweis der Behinderung erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.
Der Antrag für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Das Formular bzw. Information finden sie unter www.bmf.gv.at.
Fällt der Anspruch auf den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) aus Altersgründen, bzw. wegen Beendigung der Schulpflicht, des Lehrabschlusses, der Beendigung des Studiums weg, besteht die Möglichkeit aus gesundheitlichen Gründen um den Weiterbezug beim Wohnsitzfinanzamt anzusuchen. Dieses leitet den Antrag an das zuständige Bundessozialamt weiter, wo ein ärztliches Gutachten in Verbindung mit aktuellen Befunden der CF Ambulanz erstellt wird.
Sollte für das Kind auch Pflegegeld bezogen werden, muss die Behörde über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) informiert werden.