Jugendcoaching in Wien

Das Jugendcoaching steht Jugendlichen ab dem 9. Schuljahr zur Verfügung. Es kann bis 19 Jahren in Anspruch genommen werden. Jugendliche, welche eine Behinderung oder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, können das Jugendcoaching bis 24 Jahren in Anspruch nehmen.
Jugendcoaching ist dafür da, Jugendliche in ihrer beruflichen Orientierung zu unterstützen (Schule, Lehre).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitten diesen beiden Links:

Kümmer-Nummer hilft Jugendlichen beim Berufseinstieg – WAFF

https://www.neba.at/jugendcoaching/wer-wird-angesprochen

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit


Beim Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit gibt es -abhängig von der Berufsgruppe (Arbeiter und Angestellte) – unterschiedliche Begriffe.
Für die Arbeiter gilt der Begriff „Invalidität“ und für die Angestellten „Berufsunfähigkeit“.

Für die Gewährung einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension ist ein Antrag bei der Pensionsversicherung zu stellen. Dieser Antrag gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation.

Grundlage für die Entscheidung, ob Invalidität/ Berufsunfähigkeit vorliegt, bildet eine ärztliche Begutachtung, bei der die Leistungsfähigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin in seinem/ihrem Beruf festgestellt wird. Vor Auszahlung einer Pension wird geprüft, ob eine Wiedereingliederung in das Berufsleben möglich ist. Für die Dauer des Rehabilitationsverfahrens besteht Anspruch auf Rehabilitations- bzw. Übergangsgeld.

Ist auf Grund des Gesundheitszustandes dauernde Invalidität/Berufsunfähigkeit anzunehmen, erfolgt eine unbefristete Gewährung der Leistung.
Andernfalls wird die Pension für maximal 2 Jahre befristet zuerkannt.
Nach Ablauf der Befristung ist die Pension auf Antrag für längstens zwei weitere Jahre zuzuerkennen, wenn weiterhin Invalidität/Berufsunfähigkeit besteht. Im Anspruch tritt keine Unterbrechung ein, wenn die Weitergewährung binnen drei Monaten nach dem Pensionswegfall beantragt wird.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Broschüre „Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension“, die Sie bei Interesse hier herunterladen können: