Spendenabsetzbarkeit

Zum Nachlesen

Ab 1.1.2017 gibt es Änderungen im Bezug auf das steuerliche Absetzen der Spenden.
Die Information dazu finden Sie hier auch als Download zum Nachlesen und Ausdrucken:


Spendenabsetzbarkeit neu

Ab dem Jahr 2018 müssen Spender ihre Zuwendungen, die 2017 getätigt wurden, nicht mehr von ihnen selbst dem Finanzamt gemeldet werden, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung werden alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. erfasst und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt gemeldet. Diese Spenden werden dann automatisch bei derArbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Spender Vor-und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. bekannt geben!

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Die Verpflichtung zur automatisierten Übermittlung durch die Spendenorganisationen bringt dem BMF eine massive Kostenersparnis und wälzt die Kontrollaufgabe auf die Organisationen ab.

Wen betrifft das?

Jeden, der seine Spende(n) von der Steuer absetzen möchte.

Was ist zu tun, wenn man seine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte?

Wer seine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte, wird gebeten, dies bekannt zu geben, damit die CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. nicht unnötig nachfragt.

Welche Daten muss der Spender der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld für das Finanzamt bekannt geben?

Damit eine eindeutige Identifikation des Spenders beim Finanzamt möglich ist, gibt der Spender der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. einmalig seinen Vor-und Zunamen, sowie das Geburtsdatum bekannt.

Beim Vor-und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass dieser mit dem Meldezettel übereinstimmt!

Bitte achten Sie auch darauf, mit Ihrer Familie zu klären, wer die Spenden absetzen kann bzw. möchte. Nur die Spenden von Einzelpersonen können absetzt werden.

Welche Vorteile bringt die Neuregelung dem Spender?

Ab dem 1.1.2017 muss für das steuerliche Absetzen der Spende nur der Vor-und Zuname, sowie einmalig das Geburtsdatum CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. bekannt gegeben werden. Alles Weitere wird von der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. durchgeführt. Die Spende wird automatisch beim Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

Wie kann der Spender sein Geburtsdatum und die Zustimmung zur Übermittlung der Spendendaten der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. zukommen lassen?

Per Post an
AnschriftCF Hilfe Wien, NÖ, N-Bgld.
StrasseObere Augartenstraße 26-28 / 13 (E 0.4)
PLZ1020
OrtWien

Oder über eines der folgenden Kontaktstellen
E-Mailcf-hilfe.wien@cystischefibrose.at
Fax01 / 33 26 376
Telefon01 / 33 26 376

Was passiert, wenn der Spender sein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich verarbeitet und abgesetzt werden.

Was ist, wenn die Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben wurden?

Wurde eine fristgerechte Bekanntgabe der Daten verabsäumt und deshalb die Spende beim automatischen Jahresausgleich 2017 nicht berücksichtigt wurde, kann der Spender innerhalb der gesetzlichen Frist gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

Wie und wann übermittelt die CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. die Spendendaten an das Finanzamt?

Die Spendendaten werden in verschlüsselter Form Ende Februar 2018 an das Finanzamt übermittelt.

Was ist zu tun, wenn der Spender sein Geburtsdatum übermittelt hat, aber seine Spenden nicht mehr steuerlich geltend machen möchte?

Wenn Spender seine Spenden nicht mehr absetzen möchte, sollte er an die CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. einen schriftlichen Widerruf schicken.

Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen im Alltag mit CF

Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen im Alltag mit CF


Auszüge aus Vortrag von Univ. Doz. Dr. Angela Zacharasiewicz am 7. März 2008
Wilhelminenspital
Abteilung f. Kinder- u. Jugendheilkunde
Kinderklinik Glanzing

Zum Nachlesen


Dieses Informationsschreiben wurde von Frau Doz. Dr. Zacharasiewicz – betreuende Ärztin im Wilhelminenspital, Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde – Kinderklinik Glanzing – bei der Generalversammlung am 7. März 2008 vorgetragen.
Sie können es auch als PDF zum Nachlesen und Ausdrucken herunterladen.

Kategorisieren


Medizinische Notfälle bei CF können generell in zwei Kategorien eingeteilt werden.

Erstens Notfälle, die unabhängig von der CF Erkrankung bei jedem Kind auftreten können und zweitens Notfälle, die direkt oder indirekt mit CF in Zusammenhang stehen. Weiters treten altersabhängig unterschiedliche Gefahren für das Kind in den Vordergrund.

CF unabhängigen Notfälle


Generell kommt es zu den CF unabhängigen Notfälle vor allem durch Unfälle, Fremdkörperaspiration (=Inhalation in die Lunge), Infektionen unterschiedlichster Art, Herzfehler, Herzrhytmusstörungen und die unterschiedlichsten Arten von Schock.

Ein Schock im medizinischen Sinn wird ausgelöst durch Volumenmangel (wie z. B. bei Durchfall, Elektrolytentgleisung durch starkes Schwitzen, Erbrechen, Unfall), durch schwere Infektion, im Rahmen von schweren Herzerkrankungen in Sinne eines kardiogenen Schocks, weiters kann ein Schock auch eine allergische Ursache haben, ebenso können schwere Vergiftungen zu einem Schock führen.

Bekannt ist die Erste Hilfe Grundregel, die A B C Regel

A B C Regel

  1. Atemwege frei machen
  2. Beatmen (5 mal)
  3. Circulation (Herzmassage) im Verhältnis 15:2.

In Abhängigkeit vom Alter des Kindes kommt es zu unterschiedlichen Gefahren.

Einige Notfälle im Säuglingsalter

Diese sind oftmals besonders schwer erkennbar, einerseits da die Anzeichen eines Notfalls unspezifisch sein können, andererseits weil in diesem Lebensabschnitt die Symptomdeutung aufgrund der fehlenden verbalen Kommunikation besonders eingeschränkt ist.

Allgemein gilt aber, dass Zeichen wie ein schlechten Allgemeinzustand, verbunden mit Fieber und fehlendem Appetit in jedem Fall als Alarmsignale zu werten sind.

Besonders häufigste Ursachen für Notfälle sind Infektionen und Magen-, Darmerkrankungen. Gastrointestinale Erkrankungen sind besonders gefährlich, da sie beim Säugling rasch zur Austrocknung des Körpers aufgrund von Wasserverlust führen können. Zeichen einer drohenden Dehydratation sind Gewichtsverlust, Unruhe, Abnahme der Harnproduktion und Austrocknung der Haut u. Schleimhäute.

Erste Hilfe Maßnahmen sind hier vor allem die rasche Zufuhr von Flüssigkeit ( 30 – 80 ml / Kilogramm Körpergewicht innerhalb von 3 – 4 Stunden).

Parallel dazu sollte mit dem Nahrungsaufbau begonnen werden, wobei gestillte Säuglinge zusätzlich weiter gestillt werden sollten.

Die früher übliche „Teepausen“ bzw. Durchfalldiäten werden heute nicht mehr empfohlen.

Notfälle durch äußere Einflüsse wie z. B. eine Fremdkörperaspiration (dabei gelangt ein Fremdkörper in die Atemwege, oftmals kleine Spielzeugteile, Murmeln, Erdnüsse etc) sind am plötzlichen Husten erkennbar, oft beim Essen oder Spielen mit Würgen u. atypischen Atemgeräuschen.

Die Erste Hilfe Maßnahmen richten sich hier nach dem Zustand des Kindes. Husten, Weinen, Schreien kann helfen, den Fremdkörper los zu werden.

Fehlt die Stimme, werden die Lippen u. das Gesicht blau, muss man sofort einschreiten:
Ist der Säugling oder das Kind bei Bewusstsein wird das Kind längs auf den eigenen Unterarm legen, mit der Hand den Mund offen halten, und dann 5 feste Schläge auf den Rücken. Bleibt diese Maßnahme erfolglos, wird das Kind umgedreht, kopfabwärts gehalten und wiederum 5 Schläge aufs untere Brustbeindrittel.

Bei älteren, stehendem Kind stellt sich der Helfer stellt hinter das Kind, umfasst mit beiden Händen den Brustkorb und drückt scharf und fest nach innen und oben.

Einige Notfälle in der Kleinkinderzeit

Häufige notfallähnliche Situationen entstehen vor allem aus der Sicht der Eltern durch Fieberkrämpfe, die zumeist ungefährlich verlaufen, dennoch ein hohes Angstpotential auslösen können. 3-4% aller Kinder erleiden zwischen dem 6. Lebensmonat und 6. Lebensjahr einen Fieberkrampf.

Wichtig ist, das Fieber frühzeitig zu senken (Fieberzäpfchen). Bei Erstauftreten empfiehlt es sich, sofort den Kinderarzt oder ein Spital aufzusuchen. Sind Fieberkrämpfe bereits bekannt, treten jedoch diesmal mehrere Anfälle innerhalb von 24 Stunden auf, ist das Kind ist jünger als 15 Monate, die Krampfdauer länger als 15 Minuten, oder aber die Temperatur unter 38,5° dann ist unbedingt das Spital zur näheren Abklärung aufzusuchen!

Weiters kann z. B das Kruppsyndrom zum Notfall werden. Hier handelt sich es um eine Kombination aus bellendem Husten, heiserer Stimme und ziehenden Atemgeräuschen. Ausgelöst wird das Kruppsyndrom (auch Pseudokrupp genannt) durch virale Infekte, besonders zwischen dem 10. und 36. Lebensmonat. Buben sind häufiger betroffen.

Erste Hilfe besteht hier in Beruhigung und Oberkörper hochlagern! Anschließend wir zumeist eine Inhalationstherapie Linderung schaffen. Sollte das Kind unter Atemnot leiden, ängstlich oder apathisch reagieren unbedingt ins Spital bringen!

Auch in dieser Altersstufe sind Infektionen (z.B. :Hirnhautentzündung) ebenso wie Unfälle (z.B: Schädelhirntrauma) Ursache für Notfälle.

Da Kleinkinder schon mobiler sind, ihr Umfeld neugierig erkunden bringt dies auch die Gefahr von Vergiftungen mit sich.

Erste Hilfe bietet hier in erster Linie ein Telefonanruf in der Vergiftungszentrale 0043 (1) 406 43 43-0, wo folgendes bekannt gegeben werden muss:

  • WER (Alter)
  • WANN (Zeitpunkt)
  • WAS und
  • WIEVIEL irrtümlich geschluckt, eingeatmet, aufgetragen etc. hat.

Zur weiteren Abklärung im Spital ist es immer sinnvoll und hilfreich die Substanz oder Packung mitzunehmen, welche zur potentiellen Vergiftung führte. Häufigste Ursachen für Vergiftungen sind Medikamente, Haushaltschemikalien, Pflanzen, Genussmittel.

Eine ganz andere Form von Notfall im Kleinkindesalter stellte die Verstopfung dar. Diese kann ausgesprochen schmerzhaft und beängstigend für alle Beteiligten sein. Erste Hilfe bieten hier generell eine ballaststoffreiche Kost, viel Flüssigkeit, morgens der Genuss von z.B. ein Glas kalten Orangensaft trinken, Dörrobst mit viel Flüssigkeit Helfen diese Mittel nicht wird ein Einlauf, die Anwendung von schmerzstillenden Salben (zB Xylocain) oder/und die Einnahme von Lactulose empfohlen.

Einige Notfälle im Schulkindalter

Notfälle können in dieser Altersgruppe eine Blinddarmentzündung (Appendicitis) sein, auch Nasenbluten kann unter Umständen massive Probleme mit sich bringen. Auch die Erstmanifestation eines Diabetes Mellitus mit den typische Erstsymptomen wie vermehrter Durst, Einnässen ̧ Abgeschlagenheit und Gewichtsverlust kann zum medizinischen Notfall werden.

Kinderkrankheiten (Masern, Mumps, Röteln, Feuchtblattern etc) können generell in jeder Altersklasse auftreten, der Krankheitsverlauf kann sehr unterschiedlich sein und ein Spitalsaufenthalt ist keine Seltenheit, da Komplikationen wie Lungenentzündung, Entzündung des Kleinhirns, akute Dehydratation, Herzklappenenzzündung etc auftreten können.

Eine weitere gefürchtete Erkrankung, die Hirnhautentzündung (kann auch im Säuglingsalter schon auftreten) beginnt oft unspezifisch mit einem oder mehreren der folgenden Symptome: Fieber, Trinkunlust, Berührungsempfindlichkeit (das Kind lässt sich nicht anfassen und reagiert ängstlich), Appetitlosigkeit, Erbrechen, schrilles Schreien oder Wimmern, Nackensteifigkeit und gekrümmter Rücken, teilnahmsloser oder starrer Gesichtsausdruck, das Kind lässt sich nur schwer wecken, rote und punktförmige Hautflecken. Mögliche weitere Symptome bei Kindern und Erwachsenen sind Fieber, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Lichtscheu, Benommenheit, Glieder- u. Gelenkschmerzen, Erbrechen und Krämpfe.

Einige CF abhängige Notfälle


Atemwegsexazerbationen

Atemwegsexazerbationen (akute Verschlechterung der Lungenerkrankung) im Rahmen der Grunderkrankung können zum Notfall werden, dies ist eingehend bekannt.

Bluthusten

Bluthusten ist eine der Komplikationen, die besonders für den Betroffenen sehr bedrohlich wirken kann. Dabei stellen wenige Blutbeimengungen bei chronischen Infektionen keinen Notfall dar.

Wenn Blutbeimengungen im Auswurf neu auftreten, sollte der betreuende CF Arzt zur weiteren Abklärung aufgesucht und rasch eine Sputumkultur abgenommen werden. Bei größeren Mengen an Blutbeimengungen (bedenklich ab mehr als ½ Tasse) sollte das Spital so rasch wie möglich aufgesucht werden.

Typische Begleitsymptome können Wärme- und Druckgefühl im betroffenen Lungenlappen sein, je nach Menge Kreislaufbeeinträchtigungen bis hin zur Atemnot mit Kreislaufversagen.

Erste Hilfe Maßnahmen bestehen darin (wenn auch oft schwer) in erster Linie Ruhe zu bewahren, sitzende Lagerung oder eventuell Liegen auf die Seite der Lunge, aus der die Blutung kommt, sowie Unterdrücken des Hustenreizes (wenn möglich).

Medikamente wie Aspirin, Penicillin und NSAR sollten sofort abgesetzt werden, vorläufiges Pausieren von Inhalationen mit Antibiotika oder hypertoner Kochsalzlösung. Physiotherapie je nach Situation und nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten.

Wenn die Blutung nicht zum Stillstand kommt, sofort Rettung rufen !

DIOS (distales intestinales Obstruktionssyndrom)

Eine weitere Komplikation stellt das DIOS (distales intestinales Obstruktionssyndrom) und die massive Verstopfung dar. Symptome sind hier Bauchschmerzen, wenig oder kein Stuhlgang, wenig Gasabgang, manchmal ist der Darm als harte Walze tastbar, Erbrechen und Übelkeit.

Als Ursachen kommt die Änderung der bisherigen Kreondosis, viel körperliche Anstrengung sowie Flüssigkeitsverlust in Frage. Das DIOS tritt selten vor dem 5. Lebensjahr auf. Es empfiehlt sich, umgehend das Spital aufzusuchen, um die Therapie mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr, einer Darmspülung (oral, Magensonde oder Einlauf), anderen Spüllösungen (PEG, hygroskopische Lösungen) bis hin zur eventuellen Operation durchzuführen.

Information für Schulärzte

Dieses Informationsschreiben wurde von Frau Dr. Renner – betreuende Ärztin der Cystischen Fibrose Ambulanz an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde in Wien – verfasst und soll den Umgang mit CF in der Schule erleichtern.

MOKI

MOKI


ist ein Verein mobiler Kinderkrankenschwestern, die helfen, kranke Kinder zu Hause adäquat zu pflegen. Die Eltern werden dabei unterstützt, die Erkrankung zu akzeptieren und die Pflege in den Alltag zu integrieren. MOKI Wien ist eine Organisation des Fonds Soziales Wien (FSW), es besteht für die Familien die Möglichkeit beim FSW um Unterstützung anzusuchen. In Niederösterreich und Burgenland wird die Arbeit von MOKI von den Landesregierungen finanziell unterstützt.

Für die Medizinische (Spitalsersetzende) Hauskrankenpflege bedarf es einer Verordnung Seitens eines Kinderarztes oder praktischen Arztes für 28 Tage. Bei Bedarf kann mit Bewilligung des Chefarztes die Dauer der Pflege verlängert werden. Die Familien haben keinen Selbstbehalt zu bezahlen.

Für die Langzeithauskrankenpflege muss um Pflegegeld angesucht, oder dieses bereits bezogen werden. In diesem Fall ist je nach Bundesland von den Eltern ein Selbstbehalt, der nach Stunden abgerechnet wird, zu bezahlen.

www.moki.at

Frühförderung

Frühförderung


Das Kinderkompetenzzentrum Therapie Institut Keil bietet Kondukive Hausfrühförderung für Frühgeborene, für Kinder mit Entwicklungsverzögerung sowie für Kinder mit Beeinträchtigung in der Bewegung und/oder Wahrnehmung im Alter von 0 bis 6 Jahren an.

www.institutkeil.at

Kreuzinfektion – „Infection Controll“

Die Übertragung von Keimen der Atemwege, egal, ob Bakterien , Viren oder Pilze kann über eine Tröpfcheninfektion oder auch durch Kontaktinfektion über Hände oder Gegenstände erfolgen.
Um eine Kreuzreaktion zwischen CF-patienten zu verhindern werden in den CF-zentren alle Anstrengungen der Keimtrennung unternommen.

CF- Zentrum

Im CF-Zentrum tragen die Patienten, sobald sie die Klinik betreten, einen Mundschutz ( Babys haben meist einen Windelschutz über dem Kinderwagen), dies ist sowohl zur eigenen Sicherheit, als auch um andere Patienten nicht anzustecken.

Nach dem Besuch in den Untersuchungsräumen werden alle Flächen, alle Untersuchungsgegenstände und Spielzeug desinfiziert und natürlich auch die Hände der Ärzte, Pflege und Therapeuten.
Es gibt getrennte Ambulanztage, je nach Keimbesiedelung ( Pseudomonas negative / positive Tage oder Tage mit multiresistentet Keimen).

An der Station müssen CF-patienten immer getrennte Zimmer und Nasseinheiten haben.
Eine Hygieneeinschulung wird ab der Diagnosestellung durchgeführt und auch immer wieder aktualisiert, sodass Händewaschen im Alltag, Händedesinfektion vor Therapiebeginn und beim Ambulanzbesuch nach Verlassen der Ambulanz zur selbstverständlichen Tätigkeit werden.

Soziale Kontakte

Da es nachweislich zu „bakteriellen Outbreaks“ in CF-zentren durch direkte soziale Kontakte zwischen CF-Patienten außerhalb des Krankenhauses gekommen ist ( Kanada, GB), diese auch dramatischen Krankheitsverläufe zur Folge hatten, wird von direkten sozialen Kontakten dringend abgeraten.

Auch die Teilnahme an Selbsthilfe- oder Fortbildungsveranstaltungen sollte nur geschützt mit Mundschutz und vorheriger / nachfolgender Händedesinfektion erfolgen.

Die ungeschützte direkte Kontaktaufnahme kann für die beteiligten CF- Patienten ein großes Risiko einer Kreuzinfektion und somit zusätzlichen Keimbesiedelung sein. Eine „laissez faire“- Einstellung ist definitiv nicht angebracht.

Dies ist naturgemäß ein großes Problem für die Patienten, vor allem im Jugend und Erwachsenenalter, ein bisschen hilfreich ist sicherlich die Verwendung von sozialen Medien, wie Facebook, Foren oder Skype.

Saimann Lisa,Infection Control and Hospital Epidemiology ,August 2014,Vol.35.:

Standards of Care,J Cystic Fibrosis 13 (2014)

Wien, Juni 2015                                                                  OA. Dr. Sabine Renner, Universitätskinderklinik

Ausbildung

Kindergarten und Schule


Als ersten Schritt, wenn es um den Start in den Kindergarten, die Unterbringung bei einer Tagesmutter oder um die Einschulung in die Volksschule geht, suchen die meisten Eltern den Rat ihres behandelnden CF Teams. Um Kindergartenpädagogen und später Lehrkräften einen ersten Einblick über die Erkrankung zu geben, kann die „Kindergarten- und Schulbroschüre“ sowie andere unten angeführte Broschüren bei der CF Hilfe Wien, NÖ und N-Bgld. (cf-hilfe.wien@cystischefibrose.at) angefordert werden.

Folgende weitere Broschüren für Eltern finden Sie bei Interesse hier zum Downloaden:

Sollte es Probleme beim Besuch von Kindergarten und Schulbesuch geben, finden Sie hier hilfreiche Kontaktstellen der Bildungsdirektion für Wien (1010 Wien, Wipplingerstr. 28):

StelleTelefonnumer / Webseite
Bildungsdirektion für Wien
01/525 25-0
Schulinfo Wien01/525 25 -7700
Schulpsychologen01/ 525 25-77505
Schulombudsfrau01/525 25-77 802
Schülerbeihilfen01/525 25-77804

https://www.bildung-wien.gv.at/service/beratungsservice.html

https://www.bildung-wien.gv.at/

Zusätzlich könnte es hilfreich sein, den Schularzt über CF zu informieren.

Um die Kontaktaufnahme mit dem Schularzt zu erleichtern wurde von Frau OA. Dr. Renner (Leiterin des CF Zentrums an der Universitätskinderklinik, Wien) ein eigenes Informationsschreiben verfasst, das Sie bei Interesse hier herunterladen können:

Das Bildungsministerium hat in einem Rundschreiben (Medizinische Laientätigkeiten, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Lehrpersonen, Verhalten im Notfall) die rechtlichen Rahmenbedingungen für das medizinische Handeln von Lehrern im Unterricht näher definiert. Bei Interesse können Sie das Rundschreiben hier herunterladen:

Ausbildung und Berufsausübung


Leider ist es nicht immer einfach nach Absolvierung der Schulpflicht den passenden Start ins Berufsleben zu finden. Hilfreiche Informationen für die Lehrstellensuche in Wien bieten folgende Stellen:

Ausbildungsmöglichkeiten der Stadt Wien

Junge Menschen erhalten die Möglichkeit in kaufmännischen, technischen und handwerklichen Berufen eine Lehre zu absolvieren. Egal welche Fähigkeiten oder Interessen die Jugendlichen haben, gibt es für die meisten einen passenden Lehrberuf.

Informationen zu Bewerbungen finden Sie bei Interesse unter https://www.wien.gv.at/verwaltung/personal/lehrlinge/ , bzw. unter der Tel.: 01/4000-94144

Kümmer-Nummer

Hilfe bei Fragen zu Lehre und Beruf bietet die KÜMMER-NUMMER (0800 20 20 22) und die Homepage unter www.kümmer-nummer.at (wird als Facebook Seite betrieben).

Lehrstellen der Wien Holding

Sämtliche Inserate für offene Lehrstellen der Wien Holding findet man unter https://www.wienholding.at/Karriere/Stellenangebote

Stadtwerke Wien

Die Stadtwerke Wien bieten ebenfalls Lehrstellen an. Näheres zu offenen Lehrstellen weiß das Lehrlingsreferat unter Tel. 01/531 23-0 bzw. finden sie auf der Homepage
https://www.wienerstadtwerke.at/eportal3/ep/channelView.do/pageTypeId/71952/channelId/-51098

Links und Informationen zum Thema Ausbildung

Was tun, wenn der Start ins Berufsleben nicht gleich gelingt?


Hier kann das BBRZ; ÖZIV Support und das AMS für Jugendliche Abhilfe schaffen. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Berufliches Bildungs- u. Rehabilitationszentrum (BBRZ)

Das Zentrum bietet Beratung u. Unterstützung für Jugendliche und Erwachsene an, die auf Grund gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten haben, im Berufsleben Fuß zu fassen.

Berufliches Bildungs- u. Rehabilitationszentrum (BBRZ)
AdresseLassallestraße 7a/Unit 2
PLZ1020
OrtWien
Tel.0800 206 400
E-MailOnline Kontaktformular
wwwhttps://www.bbrz.at/

ÖZIV Support

ÖZIV Support ist ein Angebot des österreichischen Zivil-Invalidenverbandes zur Erhöhung der Chancen für Menschen mit chronischen Erkrankungen am Arbeitsmarkt.

ÖZIV Support
AdresseHauffgasse 3-5 (U3 Zippererstraße)
PLZ1110
OrtWien
Tel.01/513 15 35-25
Fax01/513 15 35-11
E-Mailreinhard.leitner@oeziv.org
wwwhttps://www.oeziv.org/support/support-kontakt/wien/?L=0

WIN Wiener Integrations-Netzwerk-Arbeitsassistenz

Es wird einvielfältiges Arbeitsangebot für Arbeitssuchende und Berufstätige geboten.

WIN Wiener Integrations-Netzwerk-Arbeitsassistenz
AdresseMeidlinger Hauptstraße 51-53
2. Stock, Tür 5
PLZ1120
OrtWien
Tel.01 / 817 71 83
Fax01 / 817 71 83 - 19
E-Mailoffice.aass@win.or.at

AMS Wien Jugendliche (für Arbeitssuchende unter 21 Jahren)

Jugendliche Arbeitssuchende können sich auch an das AMS wenden.

AMS Wien Jugendliche
AdresseLehrbachgasse 18
PLZ1120
OrtWien
Tel.01 / 50 904 940
E-Mailams.jugendliche@ams.at

Studium und CF


Krankheitsbedingt kann es vorkommen, dass Studenten ein Semester aussetzen müssen bzw. kann es zu anderen krankheitsbezogenen Problemen kommen.
Hilfestellungen bei diesen Problemen bieten folgende Links an:

Erlass des Studienbeitrages

Ordentliche Studierende mit Behindertenausweis (Behinderung beträgt mindestens 50%) können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages innerhalb der vorgeschriebenen Fristen stellen. https://slw.univie.ac.at/studieren/studienbeitrag/erlass/

Rückerstattung des Studienbeitrag

Behinderungen, die das Studium durch einen Facharzt nachgewiesen mindestens 4 Wochen beeinträchtigen ermöglichen die Beurlaubung vom Studium.
Nähere Information zur Beurlaubung vom Studium finden Sie hier:
https://slw.univie.ac.at/studieren/zulassungsverfahren/beurlaubung/

Nach Erhalt des Emails über die erfolgreiche Beurlaubung vom Studium kann um Rückerstattung des bezahlten Studienbeitrags angesucht werden.

Nähere Informationen zu der Rückerstattung finden Sie hier:
https://slw.univie.ac.at/studieren/studienbeitrag/rueckerstattung/

Behindertenfond der ÖH

Für studienbezogene Aufwendungen auf Grund einer Behinderung besteht die Möglichkeit ein entsprechendes Ansuchen an den Fonds für Studierende mit Behinderung der ÖH zu stellen. Für Unterstützungen im Voraus muss ein Finanzierungsplan vorgelegt werden.

Dieses Ansuchen um Unterstützung können Sie hier herunterladen:
https://www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/doc/sozref/Antrag_Behindertenfonds.pdf

Studieren mit Behinderung

Zusätzliche hilfreiche Informationen zum Thema Studieren mit Behinderung finden Sie hier:
https://www.studieren.at/studieren-mit-behinderung/

Studienabschluss und Beruf


ABAk

Der Verein ABAk bietet für Akademiker mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Jobcoaching an. Entsprechende Informationen finden Sie hier:

ABAk
AdresseMeidlinger Hauptstrasse 51-53/2/5a
PLZ1120
OrtWien
Tel.+43 1 513 96 69
Fax+43 1 513 96 69-222
E-Mail (Erstkontakt)projekt@abak.at

Berufliches Bildungs- u. Rehabilitationszentrum (BBRZ)

Das Zentrum bietet Beratung u. Unterstützung für Jugendliche und Erwachsene an, die auf Grund gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten haben, im Berufsleben Fuß zu fassen.

Berufliches Bildungs- u. Rehabilitationszentrum (BBRZ)
AdresseLassallestraße 7a/Unit 2
PLZ1020
OrtWien
Tel.0800 206 400
E-MailOnline Kontaktformular
wwwhttps://www.bbrz.at/

MAG ELF Rechtsvertretung

Die MAG ELF – Rechtsvertretung ist Ansprechpartner in familienrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel den Nachweis der Vaterschaft oder Unterhaltszahlungen. Außerdem erteilt die MAG ELF Bewilligungen für bestimmte Formen von Kinderbetreuungen und Auftrittsgenehmigungen. Die Standorte der Beratungsstellen in den einzelnen Bezirken finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/rechtsvertretung.html MAG ELF Hilfe in Krisen Für die Bewältigung von Lebenskrisen bietet die MAG ELF Servicestelle in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern ein dichtes Netz an Hilfe Und Unterstützung an: https://www.wien.gv.at/menschen/magelf/krisen/ Alleinerziehen in Wien Seitens der Gemeinde Wien (MA 57) gibt es für Alleinerziehende eine Fülle von Informationen und unterstützungsangeboten: http://www.alleinerziehen.at/

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Ab 1.1. 2014 haben Berufstätige die Möglichkeit für die Pflege von nahen Angehörigen bis zu 3 Monaten in Karenz zu gehen bzw. die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren (Pflegeteilzeit). Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Als Ersatz für den Lohnausfall im Fall der Pflegekarenz ist eine staatliche Unterstützung in der Höhe des Arbeitslosengeldes (max. € 1400). Wer Teilzeit in Anspruch nehmen möchte, kann seine Arbeitszeit auf ein Minimum von 10 Stunden pro Woche reduzieren. Beantragt die Modelle von Angehörigen von Pflegebedürftigen ab der Pflegegeldstufe 3 oder ab Stufe 1 bei minderjährigen Kindern. Nach Ablauf der Karenz oder Teilzeit kann ein anderer Angehöriger die Regelung beanspruchen. Einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit gibt es dzt. nicht.

Pflegegeld

Neben der Informationsbroschüre vom Bundessozialamt bietet die CF Hilfe Wien zusätzliche Informationen für das Ansuchen um Pflegegeld an. Fordern Sie diese telefonisch oder per e-mail im Sekretariat an. Selbstverständlich stehen Ihnen diese Informationsunterlagen zum Download bereit. Interessantes finden Sie auch auf der Homepage von BIZEPS, folgen Sie dem Link

www.bizeps.or.at

Liste Pflegebedarf zur Erlangung des Pflegegeldes

Liste Pflegebedarf zur Erlangung des Pflegegeldes

Allgemeine Informationen über das Pflegegeld