Zum Nachlesen
Ab 1.1.2017 gibt es Änderungen im Bezug auf das steuerliche Absetzen der Spenden.
Die Information dazu finden Sie hier auch als Download zum Nachlesen und Ausdrucken:
Information Spendenabsetzbarkeit
Spendenabsetzbarkeit neu
Ab dem Jahr 2018 müssen Spender ihre Zuwendungen, die 2017 getätigt wurden, nicht mehr von ihnen selbst dem Finanzamt gemeldet werden, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung werden alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. erfasst und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt gemeldet. Diese Spenden werden dann automatisch bei derArbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Spender Vor-und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. bekannt geben!
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Die Verpflichtung zur automatisierten Übermittlung durch die Spendenorganisationen bringt dem BMF eine massive Kostenersparnis und wälzt die Kontrollaufgabe auf die Organisationen ab.
Wen betrifft das?
Jeden, der seine Spende(n) von der Steuer absetzen möchte.
Was ist zu tun, wenn man seine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte?
Wer seine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte, wird gebeten, dies bekannt zu geben, damit die CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. nicht unnötig nachfragt.
Welche Daten muss der Spender der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld für das Finanzamt bekannt geben?
Damit eine eindeutige Identifikation des Spenders beim Finanzamt möglich ist, gibt der Spender der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. einmalig seinen Vor-und Zunamen, sowie das Geburtsdatum bekannt.
Beim Vor-und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass dieser mit dem Meldezettel übereinstimmt!
Bitte achten Sie auch darauf, mit Ihrer Familie zu klären, wer die Spenden absetzen kann bzw. möchte. Nur die Spenden von Einzelpersonen können absetzt werden.
Welche Vorteile bringt die Neuregelung dem Spender?
Ab dem 1.1.2017 muss für das steuerliche Absetzen der Spende nur der Vor-und Zuname, sowie einmalig das Geburtsdatum CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. bekannt gegeben werden. Alles Weitere wird von der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. durchgeführt. Die Spende wird automatisch beim Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.
Wie kann der Spender sein Geburtsdatum und die Zustimmung zur Übermittlung der Spendendaten der CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. zukommen lassen?
Anschrift | CF Hilfe Wien, NÖ, N-Bgld. |
Strasse | Obere Augartenstraße 26-28 / 13 (E 0.4) |
PLZ | 1020 |
Ort | Wien |
cf-hilfe.wien@cystischefibrose.at | |
Fax | 01 / 33 26 376 |
Telefon | 01 / 33 26 376 |
Was passiert, wenn der Spender sein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich verarbeitet und abgesetzt werden.
Was ist, wenn die Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben wurden?
Wurde eine fristgerechte Bekanntgabe der Daten verabsäumt und deshalb die Spende beim automatischen Jahresausgleich 2017 nicht berücksichtigt wurde, kann der Spender innerhalb der gesetzlichen Frist gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Wie und wann übermittelt die CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. die Spendendaten an das Finanzamt?
Die Spendendaten werden in verschlüsselter Form Ende Februar 2018 an das Finanzamt übermittelt.
Was ist zu tun, wenn der Spender sein Geburtsdatum übermittelt hat, aber seine Spenden nicht mehr steuerlich geltend machen möchte?
Wenn Spender seine Spenden nicht mehr absetzen möchte, sollte er an die CF Hilfe Wien, NÖ u. N-Bgld. einen schriftlichen Widerruf schicken.